Dezernat 1: Finanzen, Beschaffung, Forschung und Drittmittel

Versicherungen

Der Bedarf des Abschlusses von Versicherungen wird über einen Beschaffungsantrag eingereicht.
Die Leistung unterliegt den Bestimmungen des Vergaberechts.

Beispiele:

  • Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen (Kein Betrieb ohne Versicherung! Der Betreiber ist nach § 43 LuftVG verpflichtet, für die Haftung im Schadensfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Betrieb eines UAS ohne Haftpflichtversicherung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ein gültiger Versicherungsnachweis ist während des UAS-Betriebs mitzuführen. Zu generellen und rechtlichen Grundlagen für den Drohnenbetrieb siehe Informationen des Luftfahrt-Bundesamtes unter https://www.lba.de/DE/Drohnen/FAQ/Uebersicht_FAQ_node.html und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen-einstieg.html) Bitte Antrag auf Versicherung nach abgeschlossener Beschaffung der Drohne einreichen, da Drohnen-ID erforderlich.
  • Veranstaltungsversicherung
  • Ausstellungsversicherung
  • Transportversicherung
  • Maschinenversicherung
  • Probandenversicherung usw.

Der Bedarf soll ausführlich und nachvollziehbar erläutert werden; die neutrale Leistungsbeschreibung soll alle relevanten Eckdaten enthalten (mindestens Versicherungsbeginn, Versicherungsdauer, das zu versichernde Objekt, ggf. Versicherungssumme, Versicherungsraum, Alter, Anschaffungskosten, Gewicht, ID usw.).

Bei Fragen zum Thema Versicherungen können Sie sich gerne an Frau Schmidt, Dez.1.3 wenden: Durchwahl -5137 bzw. E-Mail schmidtg@uni-wuppertal.de.

Sollten Sie eine Schadensmeldung haben, wenden Sie sich bitte an Frau Dalkidis-Moroni, Dez.1.2, Durchwahl 2130, E-Mail dalkidis[at]uni-wuppertal.de