Großgeräte
Großgeräte können im Rahmen der DFG-Programme Großgeräte der Länder und Forschungsgroßgeräte beantragt werden.
Unterschieden wird zwischen Forschungsgroßgeräten (mit Kofinanzierung durch die DFG) und Großgeräten der Länder (ohne Kofinanzierung durch die DFG).
Von Großgeräten spricht man, wenn die Investitionssumme (brutto) bei Fachhochschulen über 100.000 € und bei übrigen Hochschulen über 200.000 € liegt. Die Obergrenze liegt bei 5 Mio. €. Ein Großgerät ist die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Funktionseinheitseinheit bildet. Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessenen Relation bestehen.
Die Projektförderung des MKW erfolgt grundsätzlich in Form einer Teilfinanzierung als Zuweisung.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der DFG:
Deutsche Forschungsgemeinschaft:
https://www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/wgi/index.html
Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG:
https://www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/wgi/foerderangebote/forschungsgrossgeraete/index.html
Großgeräte der Länder:
https://www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/wgi/foerderangebote/grossgeraete_laender/index.html