Hinweise zur Budgetbewirtschaftung
Die Verteilung des jährlichen prozentualen Anteils erfolgt auf den Sammel-Abrechnungsobjekten (Abobj.) *0000ST00. Partizipieren Fachgruppen oder Lehrstühle an diesen Mitteln, so wird der Aufwand auf einem *ST00 Abobj. auf Fachgruppen- oder Lehrstuhlebene festgelegt bzw. gebucht. Somit ist gewährleistet, dass der Aufwand verursachungsgerecht verbucht wird. Im Rahmen der Jahresübernahme werden die *ST00 Abobj. über *0000ST00 ausgeglichen.
Für eine fakultätsinterne Verteilung steht der Budgetkreis ST01-ST10 zur Verfügung. Die Abobj. übertragen sich im Rahmen der Jahresübernahme auf sich selbst.
Zusagen aus der Rektoratsreserve:
Um die Budgetverschiebungen der Rektoratsreserve besser nachverfolgen und identifizieren zu können, wurde für Zusagen aus dem 40%-Anteil (zentrale Reserve) der Budgetkreis ST50-ST59 eingeführt. Hier finden sich alle Zuweisungen, die in Verbindung zu einer Rektoratszusage aus Qualitätsverbesserungsmittel stehen.
Die Zusagen aus der zentralen Reserve müssen bei der Ermittlung der 2/3-Quote in den Einrichtungen nicht berücksichtigt werden, weil das Rektorat die Quote bei seinen Zusagen berücksichtigt.
Hiervon separat betrachtet werden die Mittel der Netzwerke QSL und Bundle. Die Mittel der QSL-Stellen wurden auf den Budgetkreis ST60 verlagert, um auch hier eine leichtere Bewirtschaftung zu ermöglichen. Das Budget des Netzwerks Bundle liegt entsprechend auf ST61.
Zusammenfassend:
- Prozentualer Anteil ST00
- Fakultätsinterne Verteilung ST01-ST10
- Rektoratszusagen ST50-ST59
- Netzwerk QSL ST60
- Netzwerk Bundle ST61
Für die ZSL-Mittel wurden folgende Budgetkreise eingerichtet:
Sockelfinanzierung: HZ00-49
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf dem Sammel-Abobj. der Fakultät *0000HZ00. Maßnahmen, die hieraus finanziert werden, werden auf einem entsprechenden *HZ00 Abobj. auf Fachgruppen- oder Lehrstuhlebene festgelegt, damit der Aufwand verursachungsgerecht verbucht werden kann. Im Rahmen der Jahresübernahme werden die Abobj. dann über *0000HZ00 ausgeglichen (zu vergleichen mit *ST00).
Für eine fakultätsinterne Mittelverteilung steht der Budgetkreis HZ01-HZ19 zur Verfügung. Die Abrechnungsobjekte übertragen sich im Rahmen der Jahresübernahme auf sich selbst.
Zusagen aus dem Strategiefonds, bisher ZP56 oder HP26, erfolgen in der Sockelfinanzierung auf dem Budgetkreis HZ26.
Zusammenfassend:
- Jährliche Verteilung HZ00
- Fakultätsinterne Mittelverteilung HZ01-HZ19
- Zusagen aus dem Strategiefonds HZ26
Verteilung nach dem Indikatoren-Modell: ZZ50-69
Auch hier erfolgt die Zuweisung der jährlichen Mittel auf einem Sammel-Abobj. der Fakultät *0000ZZ50. Das Vorgehen entspricht dem des Sockels. Maßnahmen, die aus *0000ZZ50 finanziert werden, erhalten ein Abobj. auf Fachgruppen- oder Lehrstuhlebene, welches sich im Rahmen der Jahresübernahme über *0000ZZ50 ausgleicht.
Für eine fakultätsinterne Verteilung aus dem Budget steht der Budgetkreis ZZ51-69 zur Verfügung. Die Abobj. übertragen sich im Rahmen der Jahresübernahme auf sich selbst.
Zusammenfassend:
- Jährliche Verteilung ZZ50
- Fakultätsinterne Verteilung ZZ51-69
Zentralmittel: ZZ00-49
Zu unterscheiden sind hier dauerhafte Zusagen und temporäre Zusagen.
Die Bereitstellung der dauerhaft zugesagten Mittel (bspw. der Zuschlag für ausstattungsintensive Fächer) erfolgt auf einem speziell für die Zusage eingerichteten Abobj. *ZZ00. Sollte ein Bereich mehrere Zusagen haben, wird entsprechend auf die nachfolgende Endung (*ZZ01 usw.) ausgewichen. Die Abobj. übertragen sich im Rahmen der Jahresübernahme auf sich selbst.
Für temporäre Zusagen aus dem Rektorat wurde der Budgetkreis ZZ30 – 39 eingeführt. Auch hier übertragen sich die Abobj. im Rahmen der Jahresübernahme auf sich selbst.
Zusammenfassend:
- Dauerhafte Zusagen aus dem Rektorat ZZ00-ZZ29
- Temporäre Zusagen aus dem Rektorat ZZ30-ZZ39
Zentralmittel des Landes: ZZ70-99
Werden Projekte vom Land finanziert, so werden diese auf speziell eingerichteten Abobj. im Budgetkreis ZZ70-99 bewirtschaftet.