Zu den Aufgaben der Abteilung gehören die Finanz- und Wirtschaftsplanung, grundsätzliche Finanz- und Budgetplanungsangelegenheiten sowie die Finanzbuchhaltung, die Erstellung des Jahresabschlusses einschließlich Bilanz- und Ergebnisrechnung.
Die Abteilung bewirtschaftet für den Kanzler als Beauftragten des Haushaltes die zugewiesenen Finanzmittel (außer Drittmittel) für die Hochschule. Dazu gehören die Grundfinanzierung des Landes NRW (Zuschuss) sowie die vom Land NRW zusätzlich bereitgestellten Mittel wie beispielsweise Qualitätsverbesserungs-, Hochschulpaktmittel und Mittel aus den Sonderhochschulverträgen wie dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“.