Dezernat 1: Finanzen, Beschaffung, Forschung und Drittmittel

FAQ - Finanz- und Budgetplanung, Zuwendungshaushalt

Im Folgenden finden Sie Informationen und Erläuterungen zu häufig auftretenden Fragen bezüglich der Finanz- und Budgetplanung und des Zuwendungshaushalts.

Um ein Budget bewirtschaften zu können, werden für jede in Frage kommende Budgetart in der Finanzbuchhaltung sogenannte Abrechnungsobjekte eingerichtet. Diese setzen sich zusammen aus der Kostenstelle sowie der Budgetart zzgl. einer fortlaufenden Nummerierung.

Als Kostenstelle wird eine Organisationseinheit bezeichnet, die Kosten verursacht. Sie klärt die Frage, wo sind Kosten angefallen. Dies kann bspw. eine Fakultät, eine Fachgruppe oder ein Lehrstuhl ein.

An der BUW bezeichnen die ersten 5 Ziffern die Kostenstelle.

Beispiel: A0100 für die Philosophie oder A0101 für einen Lehrstuhl innerhalb der Philosophie.

Wird eine Kostenstelle um die Information des Budgetkontos erweitert, spricht man von einem Abrechnungsobjekt.

Beispiel für ein Budgetkonto: -HL01 Sachmittel im Zuschuss, -ZP50 Hochschulpakt III Mittel

Beispiel für ein Abrechnungsobjekt:             A0101HL01

                                                           Kostenstelle Budgetkennzeichen

Zusammenfassend beinhaltet ein Abrechnungsobjekt also folgende Informationen:

A0101HL01:     A           für die Fakultät 1

                        01          für die Fachgruppe Philosophie

                        01          für den*die Lehrstuhlinhaber*in

                        HL          für das Sachmittelbudget innerhalb des Zuschusses

                        01          fortlaufende Nummerierung für das Budget des Lehrstuhls

 

Alle Informationen zu den Abrechnungsobjekten können vom jeweiligen Budgetverantwortlichen in MACH oder PBP eingesehen werden.

Endet ein Budgetkonto mit einem Buchstaben, so handelt es sich um ein Drittmittelabrechnungsobjekt. Beispiel: A0101119A. Weitere Informationen dazu bekommen Sie aus der Drittmittelabteilung.

https://dez1.uni-wuppertal.de/de/services/foschungsfoerderung-und-drittmittelservice/

Mit dem Abschluss eines Haushaltsjahres müssen auch die Abrechnungsobjekte einen Saldo von null aufweisen.

Dies erfolgt im Rahmen der Jahresübernahme durch eine Erhöhung oder Minderung in der BAB Zeile „sonstige Zuweisungen“ im abgelaufenen Haushaltsjahr.

Im Folgejahr erscheint dieser Saldo in der BAB-Zeile „Übertrag Vorjahr“, sofern der Saldo auf dem Abrechnungsobjekt verbleibt.

Im Rahmen Ihrer Berufungsvereinbarung wurden Ihnen unter anderem Zusagen zur finanziellen Ausstattung gemacht. Innerhalb eines Monats nach Dienstantritt werden neuberufene Lehrstuhlinhaber*innen gebeten, eine erste überjährige Planung des zugesagten Budgets abzugeben. Für Fragen bei der Erstellung dieser Verwendungsplanung stehen Ihnen aus der Abteilung 1.2 Herr Hildebrandt, Herr Dewey und Frau Haselhorst gern zur Verfügung.

Diese Angaben finden in der jährlich vorgenommenen hochschulweiten Mittelverteilung Berücksichtigung. Der für das laufende Haushaltsjahr vorgesehene Betrag wird nach Beschlussfassung der Mittelverteilung durch das Rektorat im Laufe des ersten Quartals eines Haushaltsjahres zugewiesen.

Änderungen in der Planung, die sich unterjährig ergeben, sind den Mitarbeitern*innen der Abteilung 1.2 schnellstmöglich mitzuteilen, damit die entsprechenden Anpassungen vorgenommen werden können und in den künftigen hochschulweiten Planungen Berücksichtigung finden.

Diese zugesagten Mittel werden nach Beschlussfassung durch die Hochschulleitung in bedarfsgerechten Tranchen zu Beginn der jeweils zu unterstützenden Maßnahme in enger Absprache zwischen den Mitarbeiter*innen der Abteilung 1.2 und dem*der Projektnehmer*in zugewiesen. Abweichungen von der ursprünglich vorgesehenen Planung sind schnellstmöglich mitzuteilen.

Im Rahmen des Einstellungsprozesses für ein Beschäftigungsverhältnis muss unter anderem eine Finanzierungsquelle genannt werden. Für Budgets aus der Grundfinanzierung (bspw. HP00) bedarf es keiner gesonderten Bestätigung des Dez. 1.2.1.

Erfolgt die Finanzierung hingegen aus Sondermitteln, wie z. B. Hochschulpaktmittel, Projektmitteln oder aus Rektoratszusagen, so erfolgt eine Prüfung, ob das vorgesehene Budget im Umfang auskömmlich ist bzw. aus welchem Budget die zugesagte Finanzierung erfolgen soll. Erst nach dieser Prüfung erfolgt die Freigabe bzw. Bereitstellung des Budgets.

Beschäftigungsverhältnisse können grundsätzlich auch aus dem Sachmittelbudget (HL) finanziert werden, dürfen aber nicht auf solchen Abrechnungsobjekten gebucht werden. Hierfür wird vom Dez. 1.2.1 ein eigenes Abrechnungsobjekt im HP-Bereich eingerichtet und anschließend wird das Budget vom HL-Abrechnungsobjekt auf das HP-Abrechnungsobjekt umgeschichtet.