Dezernat 1: Finanzen, Beschaffung, Forschung und Drittmittel

Budgetinformationen

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen Budgets mit ihren Verwendungsmöglichkeiten.

Budgetart:                        

  • Sockel:                                             HZ00 – HZ49
  • Prämien-/Indikatorenmodell:     ZZ50 – ZZ69
  • Zentralmittel (intern):                   ZZ00 – ZZ49
  • Zentralmittel (Land):                     ZZ70 – ZZ99

Zweckbindung:

  • Studium und Lehre
  • Insbesondere zur Verbesserung der Betreuungsrelation und für den Ausbau von dauerhaften, unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen beim hauptberuflichen Lehrpersonal.
  • Mindestens die Hälfte der Mittel ist für Personalkosten zu verwenden.
  • Für die Zentralmittel (Land) finden die entsprechenden Zweckbindungen des jeweiligen Antrages bzw. Zuweisungsbescheides Anwendung.

Verausgabungszeitraum:

  • Die Mittel müssen spätestens im Jahr nach der Zuweisung verausgabt sein.
  • Ausgabenreste der Universität dürfen am Ende eines Jahres max. der Höhe einer durchschnittlichen Jahreszuweisung aus Sockel- und Prämie betragen.
  • Für die Zentralmittel (Land) finden die entsprechenden Fristen gem. Zuweisungsbescheid Anwendung.

Kapazitätswirksam:      

  • Sockel:                                            ja
  • Prämien-/Indikatorenmodell:      nein
  • Zentralmittel (intern):                   nein
  • Zentralmittel (Land):                     nein

Ansprechpartner*in:   

  • Herr Dr. Andreas Stich (Dezernat 2)
  • Frau Hildegard Ufermann (Dezernat 1)
  • Herr Robert Hildebrandt (Dezernat 1)   

Budgetart:                        

  • ST00 – ST99

Zweckbindung:

  • Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen.
  • Insbesondere zur Verbesserung der Betreuungsrelation.
  • Mindestens zwei Drittel der gesamten Mittel sind für hauptamtliches Lehrpersonal und hauptamtliches lehrunterstützendes Personal einzusetzen.
  • Zur Erreichung der zwei Drittel Vorgabe sind die den Fakultäten über das QVB-Verteilungsmodell zugewiesenen Mittel möglichst mit 75%, mindestens aber zu 70% wie oben beschrieben einzusetzen.
  • Mittel, die den Fakultäten zweckbestimmt aus dem Rektorat zufließen, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, da das Rektorat für zentrale QVB-Mittel auf die Einhaltung der Vorgabe achtet.

Verausgabungszeitraum:

  • Die Mittel müssen spätestens im Jahr nach der Zuweisung verausgabt sein
  • Ausgabenreste der Universität dürfen am Ende eines Jahres max. die Höhe einer durchschnittlichen Jahreszuweisung betragen.

Kapazitätswirksam:      

  • nein

Ansprechpartner*in:   

  • Herr Dr. Simon Görtz (Dezernat 6)