neue Wertgrenze Vorträge & Kolloquien
Erhöhung Wertgrenzen für Vorträge und Kolloquien
Liebes BUW-Team,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Wertgrenze für Vorträge und Kolloquien von 500€ auf 1.000€ angehoben wurde.
Bitte beachten Sie, dass in dem vereinbarten Honorar, alle Kosten inklusive evtl. anfallender Reise- und Übernachtungskosten enthalten sind. Eine separate Abrechnung ist nicht zulässig.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
https://dez1.uni-wuppertal.de/de/services/nationale-vergaben/formulare-und-weitere-dokumente/
Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung.
Das Team der nationalen Vergaben
Gez. Frauenhoff