Dezernat 1: Finanzen, Beschaffung, Forschung und Drittmittel

neue Wertgrenze Vorträge & Kolloquien

05.02.2025|08:58 Uhr

Erhöhung Wertgrenzen für Vorträge und Kolloquien

 

Liebes BUW-Team,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Wertgrenze für Vorträge und Kolloquien von 500€ auf 1.000€ angehoben wurde.

Bitte beachten Sie, dass in dem vereinbarten Honorar, alle Kosten inklusive evtl. anfallender Reise- und Übernachtungskosten enthalten sind. Eine separate Abrechnung ist nicht zulässig.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

https://dez1.uni-wuppertal.de/de/services/nationale-vergaben/formulare-und-weitere-dokumente/

 

Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung.

Das Team der nationalen Vergaben

 

Gez. Frauenhoff