Dezernat 1: Finanzen, Beschaffung, Forschung und Drittmittel

In welchen Fällen muss ich das Team für Außenwirtschaftsrecht einbinden?

Das Team Außenwirtschaftsrecht übernimmt für Sie bei sämtlichen Vorgängen mit Auslandsbezug regelmäßig die notwendige Exportkontrolle. Eine Exportkontrolle ist die positive Feststellung, dass bei Ihren Lieferungen von Waren, von Technologie oder von Software/Datenverarbeitungsprogrammen in andere Länder genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei sind. Bitte beteiligen Sie das Team Außenwirtschaftsrecht bei sämtlichen Vorgängen mit Auslandsbezug.

Das Außenwirtschaftsrecht gliedert sich in mehrere Bereiche:

Wer holt für mich die notwendigen Genehmigungen ein?

Die BUW muss eine Genehmigung beim Bundesamt für Ausfuhr (BAFA) beantragen, wenn die beabsichtigte Ausfuhr eines Guts oder Technologie genehmigungspflichtig ist. Die Abteilung 1.3 ist der einzige Antragsberechtigte der Hochschule. Gehen Sie von einer Antragspflicht aus oder haben diesbezügliche Fragen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Kontakt für Fragen zum Außenwirtschaftrecht

zuletzt bearbeitet am: 19.11.2025