Dezernat 1: Finanzen, Beschaffung, Forschung und Drittmittel

Was sind die aktuellen Entwicklungen und Informationen zum Außenwirtschaftsrecht?


Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls

Nach aktuellem Stand (10.12.2024) zählt das Protokoll 141 Vertragsparteien. Darüber hinaus hat in der Zwischenzeit auch Costa Rica das Nagoya-Protokoll ratifiziert und wird am 24.12.2024 die 142. Vertragspartei des Nagoya-Protokolls.

Neuigkeiten aus dem ABS Clearing-House (Stand: 10.12.2024)

  • Im Access and Benefit-Sharing Clearing-House (ABS Clearing-House) sind gegenwärtig die Kontaktdaten von 178 ABS National Focal Points (NFPs) sowie 143 Competent National Authorities (CNAs) hinterlegt. Im Hinblick auf die CNAs ist zu beachten, dass einzelne Staaten mehrere CNAs hinterlegt haben.
  • Es wurden mittlerweile bereits 5389 internationale Konformitätszertifikate (Internationally Recognized Certificate of Compliance – IRCC) sowie 239 „Checkpoint Communiqués“ über das ABS Clearing-House veröffentlicht.
  • Im ABS Clearing-House sind insgesamt 294 Einträge zu nationalen ABS-Maßnahmen (Legislative, Adminstrative or Policy Measure – MSR) zu finden. Darüber hinaus stellen 24 Staaten ergänzende Informationen unter dem Punkt „ABS Procedure“ zur Verfügung.

Neue Dual-Use-Ausfuhrkontrollvorschriften in China

China hat die Exportkontrollvorschriften für Dual-Use-Güter verschärft, sie treten am 1. Dezember 2024 in Kraft. Nach Aussage des chinesischen Staatsrates sollen die neuen Dual-Use-Regelungen die nationale Sicherheit sowie die nationalen Interessen schützen, aber auch die globale Zusammenarbeit im Bereich der Nichtverbreitung fördern und die Exportkontrollen von Dual-Use-Gütern stärken.

Diese Entwicklungen im Bereich der Dual-Use-Kontrolle sind Teil der chinesischen Bemühungen, die Kontrolle über sensible Technologien zu stärken und sicherzustellen, dass sicherheitskritische Technologien im internationalen Handel streng kontrolliert werden. Die Vorschriften enthalten unter anderem Maßnahmen für die Verwaltung von Genehmigungen, Kontrolllisten und die Überwachung der Ausfuhrkontrollen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Ausführer von Dual-Use-Gütern müssen den Endverwender und den Verwendungszweck der exportierten Güter angeben. Wenn Sie in China gelistetet Güter beziehen, kann es sein, dass Sie in Zukunft vermehrt EVEs unterschreiben müssen. Für Reexporte von Dual-Use-Gütern, die aus China stammen oder in denen chinesische Komponenten oder Technologie verwendet werden, müssen ausländische Exporteure unter Umständen künftig eine Exportlizenz beantragen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Einführung einer „Catch-All“-Regelung: Auch nicht gelistete Güter können genehmigungspflichtig sein, wenn sie sicherheitskritische Anwendungen betreffen
  • Chinas neue Regelungen sind künftig ähnlich den US- „De-minimis“- und „Foreign Direct Product“-Regelungen. Produkte mit chinesischen Technologien oder Komponenten könnten auch außerhalb Chinas den neuen (Re-)Exportkontroll-Vorschriften unterliegen.
  • Einführung einer “Watchlist” (für Endnutzer und Importeure, die Anforderungen nicht erfüllen) und einer “Control List” (für schwerwiegende begangene Verstöße, einhergehend mit Handelssanktionen oder Verboten)
  • Logistik-, E-Commerce- und Finanzdienstleister sollen künftig Verstöße melden, sonst drohen Geldbußen
  • Einführung von Mehrzwecklizenzen (Gültigkeit bis zu 3 Jahren) und registrierungsbasierten Zertifikaten. Unternehmen mit funktionierenden Compliance-Systeme werden bei der Lizenzvergabe bevorteilt.

Die aktualisierten Listen, welche Güter neu betroffen sind, sowie die genauen Pflichten, z.B. für Re-Exporte, liegen bisher nicht vor.

Betroffene Unternehmen sollten ihre Lieferketten auf chinesische Technologie analysieren und Compliance-Strategien aktualisieren, um den Anforderungen der nun strengeren chinesischen Exportkontrollvorschriften nachkommen zu können. Dies gilt insbesondere für Unternehmen des Hightech-Sektors und Unternehmen des Anlagen- und Maschinenbaus, die sensible oder militärisch verwendbare Güter herstellen oder damit handeln.

Ausfuhr von Luft und Raumfahrttechnik wird in China genehmigungspflichtig

Ab dem 1. Juli 2024 unterliegen weitere Waren der Exportkontrolle und dürfen nur mit Genehmigung des Wirtschaftsministeriums MOFCOM ausgeführt werden. Betroffen sind Strukturteile, Software und Triebwerkstechnik für die Luft- und Raumfahrt sowie die erforderlichen Entwicklungs- und Produktionsmittel dafür. Das Antragsverfahren erfolgt analog wie bei Dual-Use-Gütern. Details inklusive der betroffenen Zolltarifnummern (arabische Ziffern) ergeben sich aus der Veröffentlichung des MOFCOM Nr. 24 vom 30. Mai 2024 (nur Chinesisch).

„final rule“

Das Bureau of Industry and Security (BIS) hat am 9. Mai 2024 eine „final rule“ veröffentlicht, mit der 37 Unternehmen auf die Entity List gesetzt wurden. Bei den Neuaufnahmen handelt es sich sowohl um Institute als auch um Unternehmen aus der Volksrepublik China. Die US-Behörde definiert in der „US-Entity List“ zusätzlich Personen und Unternehmen, die ein erhebliches Risiko für die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder Trägertechnologien darstellen.

emerging technologies nunmehr teilweise gelistet – Art. 10 der Dual-Use-Verordnung

Im Zuge der Dual-Use-Novelle 2021 wurde der Artikel 10 der Dual-Use-Verordnung eingeführt, mit dem Ziel, den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, basierend auf den Kontrolllisten anderer Mitgliedstaaten im Einzelfall eine Genehmigungspflicht auszulösen.

Die Europäische Kommission hat nun erstmals gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Dual-Use-Verordnung die Zusammenstellung der nationalen Kontrolllisten im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht (C/2023/441, Anlage). Damit ist der Weg für die Anwendung des Artikels 10-Mechanismus frei.

Thematisch betroffen sind die Bereiche Halbleiterfertigung, additive Fertigung sowie Quantencomputer, die in diesen konkreten Bereichen bislang sämtlich als emerging technologies (noch) nicht gelistet waren. Nunmehr unterliegen die aufgeführten Positionen nicht mehr „nur“ dem Wissenschaftsschutz sondern der Exportkontrolle.

Grundsätzlich kann dies diverse Lehr- und Forschungsbereiche der BUW betreffen. Bitte berücksichtigen Sie dies zukünftig im Rahmen Ihrer Planungen bei der Gewährung von Zugang von internationale Studierende, Gastwissenschaftler*innen und Angestellte des Lehrstuhls, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates besitzen, sowie im Rahmen internationaler wissenschaftlicher Kooperationen, Vorträge etc. jeglicher Art.

Neben Gütern sind auch Software sowie das Wissen über die Technologie aufgeführt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Sachgebiet Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.

EU-Kommission plant Förderung von Dual-Use-Projekten

Während das Förderprogramm „Horizon Europe“ ausschließlich zivile Projekte unterstützt, ist der Europäische Verteidigungsfonds (EDF) gezielt Verteidigungsanwendungen gewidmet. Nun will die Kommission wohl mit mehreren Initiativen die Grenze zwischen den beiden aufweichen.

Die Europäische Union (EU) ist bestrebt, die Risiken externer Abhängigkeiten von Drittländern in kritischen Sektoren, insbesondere von China, zu verringern. Ein technologischer Vorsprung in Technologien, die für die wirtschaftliche Sicherheit der Union von entscheidender Bedeutung sind, soll geschaffen werden. Diese Forschungsbereiche sind häufig sowohl zivil als auch militärisch.

Bisher sei es laut des Kommissions-Weißbuchs so, dass es zwischen den beiden Sektoren zu wenig Synergien gebe und Potentiale nicht ausgeschöpft würden, da zivile und militärische Forschung zu strikt getrennt seien. Der neue Förderungsansatz sehe vor, dass insbesondere militärische Forschungsergebnisse in die zivile Forschung integriert werden sollten. Einsatzmöglichkeiten für zivile Forschungsergebnisse im Rahmen der Verteidigung sieht das Weißbuch in den Bereichen Digital, Cybersicherheit, Energie, Mobilität, Gesundheit, Materialkunde und Weltraum.

Als erste Option zur Bewältigung der neuen Sicherheitsherausforderungen nennt die Kommission das Ausschöpfen der bereits vorhandenen Maßnahmen im Rahmen der beiden EU-Forschungsförderungsprogramme „Horizon Europe“ und EDF.

Beim zweiten Szenario sieht das Weißbuch der Kommission vor, dass das „Horizon-Europe“-Forschungsförderungsprogramm nach 2027 seine Beschränkung auf zivile Forschungsprojekte verliert. Die offene Beteiligung von Drittländern am Forschungsprogramm würde aufrechterhalten. Die Einschränkungen wären auf jene Technologien begrenzt, die ein Dual-Use-Potenzial haben.

Beim dritten Vorschlag der EU-Kommission wird ein eigenes Förderinstrument für Dual-Use-Projekte erwogen. Dieses Instrument hätte ein eigenes Budget und eigene Regeln.

Neue Gebührenpflicht für Amtshandlungen in der Ausfuhrkontrolle

Bisher waren die Dienstleistungen des BAFA gebührenfrei – das hat sich zum Jahreswechsel hin geändert. Hintergrund ist die „Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung“, die am 16. September 2023 in Kraft getreten war.

Die neue Gebührenpflicht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sieht vor, dass bestimmte Ausfuhrgenehmigungen seit dem 1. Januar 2024 gebührenpflichtig sind. Betroffen sind unter anderem Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter.

Keine Gebührenpflicht besteht weiterhin für Entscheidungen nach Embargoverordnungen sowie Anfrage zur Güterliste oder einer sonstigen Anfrage und die Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen.

Mit der Sachentscheidung erhält die BUW – Abteilung 1.4 einen separaten Gebührenbescheid über das ELAN-K2-Portal. Die „Besondere Gebührenverordnung“ sieht auch eine Reihe von Ausnahmen und Befreiungen vor. So fallen beispielsweise keine Gebühren für gebührenpflichtige Leistungen im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften und Handlungen an, deren Wert 5.000 Euro nicht übersteigt. Auch „Nullbescheide“ sind weiterhin gebührenfrei. Darüber hinaus sind u.a. eine Ermäßigung von 25 % für die vorübergehende Ausfuhr/Verbringung sowie Ermäßigungen für Sammelgenehmigungen vorgesehen.

Wer ist Ihr Ansprechpartner für das Außenwirtschaftsrecht?

N.N
Exportkontrollbeauftragter der Hochschule
Durchwahl:
E-Mail: dez14zoll{at}uni-wuppertal.de
Raum: FO.01.08

zuletzt bearbeitet am: 31.07.2025