Dezernat 1: Finanzen, Beschaffung, Forschung und Drittmittel

Das Nagoya-Protokoll

Für eine erste Einschätzung, ob Ihr konkreter Lehr- und Forschungsbereich grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Nagoya-Protokolls fallen kann, stellen wir Ihnen hier ein kurzes, einleitendes Erläuterungsvideo zur Verfügung:

Das Nagoya-Protokoll ist ein am 29. Oktober 2010 in Nagoya auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention beschlossenes internationales Umweltabkommen zur Umsetzung der Ziele der UN-Konvention über biologische Vielfalt (CBD). Es bildet den völkerrechtlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und dem sich darauf beziehenden traditionellen Wissens. Es möchte einen gerechten Vorteilsausgleich zwischen dem Nutzer und dem bereitstellenden Land gewährleisten (sog. Access and Benefit Sharing, ABS).

Mit der EU-ABS-Verordnung werden in der EU die internationalen Vorschriften des Nagoya-Protokolls umgesetzt. Diese regeln, was die Nutzer genetischer Ressourcen tun müssen, um den Vorschriften über den Zugang und den Vorteilsausgleich zu genügen. Die Vorschriften wurden von, den die genetischen Ressourcen bereitstellenden Ländern erlassen.

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zuletzt bearbeitet am: 14.03.2025