Sanktionen und Embargo
Länderbezogene Embargomaßnahmen
Embargos sind internationale Wirtschaftssanktionen, die darauf abzielen, die wirtschaftlichen Beziehungen zu bestimmten Ländern einzuschränken. Diese Maßnahmen können verschiedene Formen annehmen, einschließlich Totalembargos, die sämtliche wirtschaftlichen Aktivitäten betreffen, Teilembargos, die bestimmte Sektoren oder Güter betreffen, sowie Waffenembargos, die den Handel mit Rüstungsgütern regulieren.
Der Inhalt und Umfang der erlassenen Maßnahmen variieren abhängig von den politischen und wirtschaftlichen Zielen der Sanktionen. Es ist daher im Einzelfall entscheidend zu prüfen, ob geplante Handlungen oder Geschäfte von den Beschränkungen betroffen sind. Embargoregelungen können nicht nur die Ausfuhr von Gütern, sondern auch die Einfuhr von Gütern, den Kapital- und Zahlungsverkehr, die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Abschluss und die Erfüllung von Verträgen beeinträchtigen. Es ist wichtig zu beachten, dass neben den spezifischen Embargoverordnungen weiterhin die allgemeinen ausfuhrrechtlichen Regelungen, insbesondere die EG-Dual-Use-Verordnung, Anwendung finden.
Personenbezogene Embargomaßnahmen/Sanktionslisten
Zusätzlich zu den Embargomaßnahmen gegenüber Ländern gibt es restriktive Maßnahmen, die sich gezielt gegen Einzelpersonen, Einrichtungen oder Organisationen richten. Diese Maßnahmen können aus Gründen wie der Bekämpfung des Terrorismus ergriffen werden. Die betroffenen Personen und Organisationen werden in den Anhängen entsprechender EU-Rechtsakte auf Namenslisten aufgeführt. Inhaltlich umfassen diese personenbezogenen Embargovorschriften nicht nur Finanzsanktionen, sondern beinhalten auch das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (Einfriergebot). Des Weiteren ist es verboten, den gelisteten Personen direkt oder indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen (Bereitstellungsverbot).
Länder mit Embargomaßnahmen
Augenblicklich* sind folgende Länder von Embargomaßnahmen der EU betroffen:
Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, Belarus (Weißrussland), Burundi, China, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Irak, Iran, Jemen, Kongo (Demokratische Republik), Libanon, Libyen, Mali, Moldau, Myanmar (Birma), Nicaragua, Nordkorea (Demokratische Volksrepublik), Russland, Simbabwe. Somalia, Sudan, Südsudan, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Zentralafrikanische Republik.
*Stand 11.2023
Die Bergische Universität Wuppertal (BUW) kommt ihren rechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf länderbezogene und personenbezogene Maßnahmen nach, indem sie eine umfassende und regelmäßige Sanktionslisten- und Embargoprüfung durchführt.
Für weitere Informationen stehen detaillierte Informationsmaterialien im Downloadbereich zur Verfügung.
Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich gerne an die Abteilung 1.3, Fr. Frauenhoff wenden.
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zuletzt bearbeitet am: 30.07.2025