Zoll und Incoterms®
An dieser Stelle gehen wir exemplarisch auf die wichtigsten Themengebiete, insbesondere Zollverfahren aus Sicht der BUW, ein:
Was ist bei einer Einfuhr zu beachten?
Die Einfuhr zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein Standard- bzw. das Normalverfahren des Zolls. Damit Sie über die aus einem Drittland eingeführten Waren frei verfügen können, bedarf es der Überführung der Waren dieses Zollverfahrens.
Nach Erledigung der Förmlichkeiten zu diesem Zollverfahren dürfen Sie über die Waren, grundsätzlich frei verfügen. Diese haben dann den Status einer Unionsware. Das Zollverfahren kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Ware endgültig im Zollgebiet der Union verbleiben und hier in den Wirtschaftskreislauf eingehen soll.
Voraussetzung ist die Zahlung der für diese Waren anfallenden Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. die besonderen Verbrauchsteuern). Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand bei der Budgetierung Ihres Beschaffungsvorhabens.
Wie funktioniert eine Ausfuhr?
Die endgültige Ausfuhr ist ein Standard- bzw. das Normalverfahren des Zolls. Der Verfahrensablauf besteht aus 2 Stufen:
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Das Ausfuhrverfahren wird bei der Ausfuhrzollstelle in Wuppertal-Vohwinkel eröffnet. Dabei gestellen Sie die Ware bei der für Ihren Geschäftssitz zuständigen Zollstelle. Es muss also von Ihnen angezeigt werden, dass sich eine Ware zur beabsichtigten Ausfuhr bei der Zollstelle befindet.
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Die Waren werden an der Ausgangszollstelle gestellt. Das ist die Zollstelle über die die Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft exportiert werden. Zusätzlich müssen Sie (oder Ihre Dienstleister) die Ausfuhrbegleitdokumente vorlegen.
Was ist eine passive Veredelung?
Im Rahmen der internationalen Arbeitsteilung werden oftmals aus unterschiedlichen Gründen Herstellungshandlungen und/oder Reparaturleistungen an Unionswaren in Drittländern vorgenommen. Damit aber bei der (Wieder-)Einfuhr der sogenannten veredelten bzw. reparierten Erzeugnisse keine unnötige Zollbelastung zum Tragen kommt, können Sie das Zollverfahren der passiven Veredelung in Anspruch nehmen.
Die passive Veredelung läuft in 3 Phasen ab:
- Unionswaren werden vorübergehend, z. B. zur Reparatur aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt
- im Drittland Veredelungsvorgängen unterzogen
- nach Wiedereinfuhr fließen nur die Reparaturkosten in den Zollwert ein; diese sind Grundlage für die Abgaben- und Steuerhöhe
Wann kommt ein Carnet ATA in Frage?
- Ein Carnet ATA (Admission Temporaire) dient in erster Linie der vorübergehenden, abgabenfreien Einfuhr von Waren im internationalen Handel und in internationaler kultureller Tätigkeit.
- Es ist ein Zollpassierscheinheft speziell für die vorübergehende Verwendung von Waren (z. B. Messe- und Ausstellungsgüter oder Waren zu wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken).
Anstelle einzelner innerstaatlicher Papiere kann es, sowohl für die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr als auch für die Wiederausfuhr oder Wiedereinfuhr verwendet werden. Das Carnet ATA ist für die Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr bei allen Vertragsparteien des ATA-Übereinkommens anerkannt.
Zurzeit ist die Verwendung in 77 Ländern möglich. Die wichtigsten Anwendungsbereiche sind:
- Messe- und Ausstellungsgüter
- Warenmuster
- Waren zu wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken
Carnets ATA werden in Deutschland ausschließlich von Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Die Beantragung des Carnets ATA erfolgt durch das Zollteam der Abteilung 1.3.
Formulare Zoll
Zu Zollangelegenheiten erhalten Sie Unterstützung auch mithilfe von Formularen:
Formulare Zoll
Was sind Incoterms®?
Die Incoterms® sind eine von der Internationalen Handelskammer herausgegebene und regelmäßig aktualisierte Zusammenstellung der gängigsten internationalen Lieferklauseln.
Die Parteien sollen sich leichter über Fragen wie Zeitpunkt und Ort des Gefahrenübergangs einigen können. Unmittelbar verbindliche Wirkung haben die Incoterms® allerdings nur, wenn sie durch die Parteien explizit in den Vertrag aufgenommen wurden.
Die für die BUW wichtigen Incoterms® 2020 in Kurzform:
| Incoterm® | Bedeutung | Risiko BUW |
|---|---|---|
| EXW | ab Werk |
Hohes Risiko: Gefahr und Kosten gehen am Lieferort über. Nur rudimentäre Pflichten des Verkäufers zur Bereitstellung der Ware zur Abholung. |
| FCA | Frei Frachtführer: Der Verkäufer muss die Ware zu dem vom Käufer bestimmten Lieferort bringen. Für den Haupttransport, die Durchfuhr und die Einfuhr ist der Käufer verantwortlich. | Gefahr- und Kostenübergang erfolgen für beide jeweils bei Übergabe, also am Lieferort. |
| CPT | Frachtfrei: Der Kostenübergang erfolgt erst, wenn die Ware am Bestimmungsort angekommen ist. Der Verkäufer für die Aus- und Durchfuhr verantwortlich. Für die Einfuhr ist der Käufer zuständig. |
Mittleres Risiko: Gefahr- und Kostenübergang fallen auseinander (sog. Zweipunktklauseln), die Gefahr geht mit Verladung am Lieferort über. Die Kosten werden bis zum Bestimmungshafen bzw. Bestimmungsort vom Verkäufer getragen. |
| CIP | Frachtfrei versichert: CPT mit zusätzlicher Transportversicherung (Deckung A, ICC (110 % des Warenwerts)) durch den Verkäufer für die Beförderung ab der Übernahme durch den ersten Frachtführer bis zum Bestimmungsort. | wie CPT |
| DAT | Geliefert Terminal: Ankunftsklausel: Der Verkäufer verpflichtet sich zur Lieferung der Ware an ein bestimmtes Terminal (auch Hafenkai, Lagerhalle, Containerdepot, usw.). Es reicht damit aus, wenn er die Ware zur Aus- und Durchfuhr bereitgemacht und am vereinbarten Bestimmungsort vom ankommenden Beförderungsmittel abgeladen hat. | Sobald der Verkäufer dem Käufer die Ware zur Abholung zur Verfügung gestellt hat, gehen die Kosten und Risiken an diesen über. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Einfuhr. |
| DAP | Geliefert benannter Ort: Ankunftsklausel: Der Verkäufer ist bereits seiner Leistungspflicht nachgekommen, wenn dieser die Ware zur Aus-, und Durchfuhr frei gemacht hat und auf dem ankommenden Beförderungsmittel zur Verfügung stellt, ohne die Ware selbst entladen zu müssen. |
Hohes Risiko: Zur Verfügung gestellte Ware auf dem Beförderungsmittel bedeutet bereits Kosten und Risiken für den Käufer. |
| DPU | Geliefert benannter Ort, entladen: Wie DAP, zusätzlich Entladung durch den Verkäufer. |
Geringes Risiko: Der Käufer trägt bis zum Abladen der Ware kein Risiko. |