Dezernat 1: Finanzen, Beschaffung, Forschung und Drittmittel

Kalkulation und Abrechnung von EFRE-Projekten der Förderperiode 2021-2027

Projekte der EFRE/JTF-Förderperiode 2021-2027 werden i.d.R. zu 40 % durch die EU finanziert. Hinzu kommt dann eine anteilige Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen. Bei einer Förderung nach STEP-Verordnung finanziert die EU die gesamte Zuwednung. Für nicht-wirtschaftlich tätige Hochschulen ist maximal eine Förderung in Höhe von 90 % der Gesamtausgaben möglich.

Das EFRE/JTF-Programm NRW basiert auf dem Ausgabenerstattungsprinzip: projektbezogene Ausgaben müssen vorfinanziert werden. Eine anteilige Erstattung erfolgt erst im Nachgang nach erfolgter Prüfung der Mittelabrufe. 

Mittel werden überwiegend pauschaliert beantragt und abgerechnet (Personalpauschalen, Sachausgabenpauschale, Gemeinausgabenpauschale). Alternativ ist eine Beantragung und Abrechnung der tatsächlichen Sachausgaben möglich.

Personalausgaben werden nach EFRE-spezifischen Pauschalen erstattet, deren Höhe vom Zeitpunkt der Beantragung abhängig ist.

Ihr Team der EU-Forschungsförderung berät Sie gern bezüglich der Budgetkalkulation.